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   VG Frankfurt/Oder, 04.05.2022 - 5 L 141/22   

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VG Frankfurt/Oder, 04.05.2022 - 5 L 141/22 (https://dejure.org/2022,11238)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.05.2022 - 5 L 141/22 (https://dejure.org/2022,11238)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 5 L 141/22 (https://dejure.org/2022,11238)
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  • OVG Niedersachsen, 15.12.2008 - 4 ME 315/08

    Anforderungen an eine Verletzung der Beteiligungsrechte eines Naturschutzvereins

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.05.2022 - 5 L 141/22
    Daran fehlt es, wenn offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, dass eigene Rechte des Antragstellers verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können (vergleiche OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008, 4 ME 315/08, juris Rn. 3).

    In diesem Fall kann die Naturschutzvereinigung, der ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008, 4 ME 315/08, juris Rn. 4; genauso Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 KO 389/02 - juris Rn. 18).

  • OVG Thüringen, 30.07.2003 - 1 KO 389/02

    Naturschutz, Landschaftsschutz; allgemeine Leistungsklage; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.05.2022 - 5 L 141/22
    In diesem Fall kann die Naturschutzvereinigung, der ein eigenes Beteiligungsrecht vor der Erteilung der Befreiung zusteht, verlangen, dass die Behörde alle Maßnahmen, die einer Befreiung bedürfen, unterlässt oder unterbindet (ausführlich OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2008, 4 ME 315/08, juris Rn. 4; genauso Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 2003 - 1 KO 389/02 - juris Rn. 18).
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